Sie scheffeln Millionen, indem sie zigtausenden Menschen rund um München mit einer Art Gehirnwäsche das Geld aus der Tasche ziehen. Aber immerhin macht ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2005 Hoffnung, dass das „verschenkte“ Geld nicht vollends verloren ist. Doch Achtung: Am 31. Dezember 2008 droht die Verjährung für Schenkungen aus dem Jahr 2005!
Quelle: tz-online.de / Zum Artikel