Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag von Brother am 11. September im Eilverfahren zwei einstweilige Verfügungen gegen Pelikan sowie German Hardcopy (GEHA) erlassen. Beide vertreiben Tintenpatronen, die zu Brother-Geräten kompatibel sind. Dadurch sieht Brother einige seiner gewerblichen Schutzrechte verletzt.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel