Ein gefälschter 200- Euro-Schein war der Auslöser: Weil ein mehrfach vorbestrafter Geschäftsmann versucht hatte, seinen Geschäftspartner übers Ohr zu hauen, wurde der 51-Jährige nun vom Schwandorfer Amtsgericht wegen versuchten Betrugs zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Quelle: mittelbayerische.de / Zum Artikel