Kanzlei mahnt wegen unerwünschter Unterlassungserklärung ab




Ein Internet-Nutzer hat einer Anwaltskanzlei gegenüber eine präventive (vorsorgliche) Unterlassungserklärung in Bezug auf eine Urheberrechtsverletzung zugehen lassen. Daraufhin erhielt er nun von dieser Kanzlei eine Abmahnung samt saftiger Kostennote, obgleich die besagte Urheberrechtsverletzung dort gar nicht bekannt geworden war.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel