Crazy Frog & Co müssen nicht bezahlt werden. Ein Gericht gab einem Familienvater Recht, der das von seiner Tochter abgeschlossene Klingelton-Abo nicht bezahlen wollte – obwohl der Handyvertrag auf seinen Namen lief. Das Urteil könnte vielen Eltern Hoffnung machen.
Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel