Urteil: Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei




Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) mit dem am heutigen Dienstag veröffentlichten Urteil vom 15. Juli (Az.: 1 K 496/08.KO) untersagt, Rundfunkgebühren für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss zu verlangen, der nicht zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen bereitgehalten wird.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel