Der spanische Privatsender Telecinco hat beim Handelsgericht in Madrid eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Videodienst YouTube erwirkt. Die Google-Tochter darf künftig keine Ausschnitte aus dem Fernsehprogramm des Senders ohne ausdrückliche Erlaubnis verbreiten, teilt Telecinco mit.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel