Bei ungebetener Telefonwerbung gezielte Gegenfragen stellen




Telefonwerbung ist nur erlaubt, wenn der Angerufene damit einverstanden ist. Das hält einige Call-Center aber nicht davon ab, trotzdem anzurufen – auch ohne vorherige Erlaubnis. „Wir können gegen solche Unternehmen nur vorgehen, wenn wir wissen, wer für den Anruf verantwortlich ist“, sagte Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf dem dpa-Themendienst.

Quelle: Verivox.de / Zum Artikel