Das Landgericht Aachen hat die Durchsuchung der Wohnung eines im Rahmen der breit angelegten Kinderporno-Ermittlungsaktion „Himmel“ Beschuldigten für rechtswidrig erklärt. Mit Beschluss vom 8. Juli gab die 8. große Strafkammer einer Beschwerde des Beschuldigten statt (Az. 68 Qs 56/08).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel