Doch keine Störerhaftung für offenes W-LAN?




Das OLG Frankfurt hat eine Entscheidung (Az. 11 U 52/07) getroffen, die im Kommentar der Kölner Anwälte Wilde & Beuger als „kleine Sensation“ bezeichnet wird. Denn das Gericht hat entschieden, dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses nicht pauschal für jede Urheberrechtsverletzungen haftet, die ein Dritter ohne sein Wissen über das offene W-LAN begeht.

Quelle: intern.de / Zum Artikel