Mit einer Serie von Abmahnungen wollte der mittlerweile insolvente Hardware-Anbieter Anubis im Sommer 2006 seine Rechte an der Marke „Typhoon“ durchsetzen. Diese Abmahnwelle könnte sich jetzt zumindest für die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei als Eigentor erweisen, denn das Landgericht (LG) München I erkannte darin nun einen Rechtsmissbrauch.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel