Weg frei für heimliche Online-Durchsuchungen in Bayern




Schon vom 1. August an soll die Polizei in Bayern heimliche Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr sowie zur Verhinderung schwerwiegender Straftaten durchführen und dafür auch heimlich in die Wohnungen Verdächtiger eindringen dürfen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel