Rache! Retourkutschen bei Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich




Rechtsmissbrauch, so befand das LG Münchens, ist gegeben, wenn nicht die Erzwingung lauteren Verhaltens, sondern die Generierung eines eigenen Kostenerstattungsanspruch und Rache durch Kostenbelastung des Abgemahnten im Vordergrund stehen.

Quelle: Haufe.de / Zum Artikel