Guten Tag, wie so einige Leute zuvor bin auch ich auf 1001Namen hereingefallen und habe bereits meine 2te Mahnung bekommen. Aus einem „Mal eben nachschauen, was der Name bedeutet“ wurde nun anscheinend eine teure Abzocke.Ich habe ihre Antwort auf eine Betroffenenreaktion unter http://www.abzocknews.de/2008/05/18/angezockt-auf-1001namencom-2/ gelesen.
Ich habe blöderweise meinen richtigen Namen angegeben und meine IP Adresse mit Email ist auch gespeichert. Allerdings habe ich eine falsche Adresse angegeben. Mit einem Einschreiben der Art wie es auf Ihrer Seite unter dem link: http://computer.t-online.de/c/14/09/51/44/14095144.rtf beispielhaft angegeben ist, würde ich meine Adresse allerdings offen legen müssen.
Meine Frage ist nun, ob es auch möglich ist, dieses Formular per Email zu senden und es die gleiche Gültigkeit besitzt, da ich auf keinen Fall weitere Daten von mir weitergeben will. Die Lektion habe ich gelernt. Koennen Sie mir helfen?
Vielen Dank
Matthias G.
Antwort von Abzocknews.de:
Sehr geehrter Herr G., da Sie die Mahnung allem Anschein nach via E-Mail erhalten haben müssen, sollte einer weiteren Korrespondenz via E-Mail doch eigentlich nichts im Wege stehen… oder? :-)
Meiner Ansicht nach empfiehlt es sich jedoch nicht, ein offizielles Schreiben wie einen Widerruf, welches im Zweifelsfall als Beweismittel zulässig ist, mit falschen Angaben zu versehen. Wie die genaue Rechtslage ist, erfragen Sie bitte bei einem Anwalt Ihres Vertrauens. Eine kleine Übersicht habe ich hier einmal zusammengestellt: http://www.abzocknews.de/rechtsinfo.html.
Ich hoffe dass ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte und bedanke mich für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse an Abzocknews.de.
Viele Grüße aus Bonn
Adrian Fuchs