Der BGH hat die strafrechtliche Verfolgung korrupter Amtsträger erleichtert. Die Verjährungsfrist beginne erst, wenn ein Beamter die „gekaufte“ Diensthandlung vollzogen hat – nicht schon, wenn er das Geld kassiert hat. Pech für den Ratinger Ex-Baudezernenten.
Quelle: WDR.de / Zum Artikel