Ermittler dürfen im Rahmen einer zulässigen Telekommunikationsüberwachung nicht versuchen, am Rechner des Betroffenen mittels Trojaner Nachrichten abzufangen. Eine solche Quellen-Telekommunikationsüberwachung hielt das Landgericht (LG) Hamburg in einem nun veröffentlichten, rechtskräftigen Beschluss für unzulässig (Beschluss vom 01. 10. 2007, Az. 629 Qs 29/07).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel