Ausgebeutet, geklagt, gewonnen: Für einen Stundenlohn von 2,46 Euro brutto rackerte eine Praktikantin sechs Monate lang bei einer Agentur. Dann verklagte sie das Unternehmen – und bekam Recht. Ausbeutung durch „Wucherlohn“ sei sittenwidrig, entschied ein Arbeitsgericht.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel