Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen




Ein Beschluss (Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008) des Landgerichts (LG) Frankenthal zum Thema Tauschbörsen und Abmahnungen dürfte unter Juristen für jede Menge Diskussionsstoff sorgen. Im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer hat das Gericht die Providerauskunft zu einer dynamischen IP-Adresse als Beweis im Verfahren nicht anerkannt.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel