Abmahnschreiben sind noch immer an der Tagesordnung. Jüngster Fall: die Abmahnung einer satirischen Webseite wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzung. Weil er sich einen Prozess nicht leisten kann, wirft der betroffene Seitenbetreiber das Handtuch.
Quelle: ZDF.de / Zum Artikel