Privatgespräche nicht erlaubt: Diensthandy ist Diensthandy




Wegen fortgesetzter privater Nutzung eines Diensthandys wurde einem Arbeitnehmer gekündigt – zu Recht, wie nun das Arbeitsgericht Kassel entschied. Aber es legte auch Ausnahmeregelungen fest.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel