Eigenbedarf: Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Vermietern




Wichtiges Urteil für den deutschen Wohnungsmarkt: Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, muss der Mieter ausziehen – in der Regel ohne Anspruch auf eine Ersatzwohnung. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel