Schwule Beamte haben kein Recht auf einen Verheiratetenzuschlag. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Für den Lesben- und Schwulenverband ist es „ein von Vorurteilen diktierter Beschluss“.
Quelle: WDR.de / Zum Artikel
Schwule Beamte haben kein Recht auf einen Verheiratetenzuschlag. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Für den Lesben- und Schwulenverband ist es „ein von Vorurteilen diktierter Beschluss“.
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