Ein Telekommunikationsanbieter haftet nicht für rechtswidrige Inhalte der Wikipedia, die er automatisch in seine Website einbindet. Dies entschied die für ihre bisherigen Haftungsregelungen gegenüber Foren, Blogs und der Presse höchst umstrittene 24. Kammer des Landgerichts Hamburg mit Urteil vom 26. Mai 2008 (Az. 324 O 847/07).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel