Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte abgesegnet. Rechteinhaber erhalten damit erstmals einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverstößen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel