Wer mit Gentechnik Schaden anrichtet, soll haften




Die UN-Konferenz zur biologischen Sicherheit hat sich auf eine verbindliche Haftung bei Schäden durch durch den Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut und Gentechnik-Nutzpflanzen geeinigt. Die Teilnehmer hätten sich im Grundsatz darauf verständigt, dass derjenige, der Schäden verursache, auch dafür haften müsse.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel