Österreich: Rechtswidrige Tonaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig




Auch rechtswidrig erstellte Tonaufnahmen dürfen in Zivilverfahren vor österreichischen Gerichten unter Umständen als Beweismittel verwendet werden. Abschriften einer verbotenen Aufnahme dürfen in jedem Fall als Beweis vorgelegt werden.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel