Sperrverfügungen für Inhalte im Internet „greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein.“ Zu diesem Ergebnis kommt das am heutigen Montag in München von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgestellte Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel