In Deutschland wird geredet, in Österreich gehandelt: Auf Betreiben der österreichischen Bundesregierung haben Verbraucherschützer die IS Internet Service AG (vormals Xentria) und die Gebrüder Schmidtlein GbR verklagt – und gewonnen. Beide Unternehmen dürfen Verbraucher nicht länger über die Kosten ihrer „Dienste“ in die Irre führen. Problem dabei: Die Urteile gelten nur für Österreich.
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel
4 Gedanken zu „Urteile: Gericht unterbindet Internet-Abzocke“