Mietrecht: So dürfen Sie Ihren Vermieter anlügen




Wohungssucher müssen zum Teil unangenehme Fragen über sich ergehen lassen. Doch bei der Beantwortung können sie gelassen sein. Denn kleine Lügen sind erlaubt und haben keine Folgen. Wer die Flunkerei jedoch zu weit treibt, hat schlechte Karten.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel