Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Verbrauchern beim Umtausch schadhafter Produkte gestärkt. Geht etwa ein Haushaltsgerät vor Ablauf der Garantiezeit kaputt, so darf dem Kunden beim Umtausch keine Abnutzungsgebühr abverlangt werden, stellte der Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag klar.
Quelle: FAZ.net / Zum Artikel