Zwei Afrikaner nahmen das Wort „Geldwäsche“ wohl ganz genau: Sie brachten einen Hotelbesitzer um fast 50.000 Euro, weil sie vorgaben, gefärbte Geldscheine wieder in den Ursprungszustand waschen zu können. Heute sprach das Gericht ein Urteil.
Quelle: Tagesspiegel.de / Zum Artikel