Auch kleine Ungenauigkeiten beim Ausfüllen von Arbeitszeitnachweisen können die fristlose Kündigung wegen Betrugsverdachts rechtfertigen. Das geht aus einem neuen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Quelle: n-tv.de / Zum Artikel
Auch kleine Ungenauigkeiten beim Ausfüllen von Arbeitszeitnachweisen können die fristlose Kündigung wegen Betrugsverdachts rechtfertigen. Das geht aus einem neuen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
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