Die Berliner Kanzlei Härting weist auf ein neues Urteil des OLG Hamm (4 U 197/07) hin. Laut diesem Urteil steht einem Verbraucher etwa bei einem eBay-Kauf auch dann ein Widerrufsrecht zu, wenn der Verkäufer seine Artikel „ausschließlich an Gewerbetreibende“ abgeben möchte.
Quelle: intern.de / Zum Artikel