Fristlose Kündigung nur für langes Internetsurfen




Nur wenn ein Mitarbeiter seinen Dienstcomputer in ausschweifendem Maße für private Zwecke nutzt, darf er fristlos entlassen werden. Ein entsprechendes Urteil hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz veröffentlicht.

Quelle: FAZ.net / Zum Artikel