Es ist immer wieder dieselbe Masche. Wirte, in deren Gaststätten Überwachungskameras angebracht sind, erhalten von einem Anwalt ein Schreiben. Darin wird behauptet, dass sich deren Mandant auf Grund der Kamera „unwohl“ gefühlt habe. Die Wirte sollen deshalb hohe Abmahngebühren zahlen.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel