Fällt ein Flug überraschend aus, muss sich die Fluggesellschaft um ihre Passagiere kümmern. Mit diesem Urteil entschied ein Oberlandesgericht zu Ungunsten von Ryanair. Der Billigflieger wollte der Klägerin die Kosten für Hotelzimmer und Essen nicht erstatten.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel