Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat einem Mann Schadensersatz in Höhe von 750 Euro zuerkannt, weil ein rechtswidrig angelegter Eintrag in einer Bonitätsdatenbank seinem Ansehen geschadet hat. Für Hans Zeger, Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz (Arge Daten), hat das Verfahren Mustercharakter, weil erstmals Ersatz für ausschließlich immateriellen Schaden nach dem österreichischen Datenschutzgesetz 2000 (DSG) zugebilligt wurde.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel