Gleichbehandlung von Kosten für Abmahn- und Abwehrschreiben?




Die Oberlandesgerichte sind uneinig, ob Kosten für wettbewerbsrechtliche Abwehrschreiben notwendige Prozesskosten sind. Der BGH hat dies bisher nur für Abmahnschreiben entschieden. Die Kosten einer Abmahnung, so der BGH, gehören nicht zu den einen Rechtsstreit unmittelbar vorbereitenden Kosten, da die Abmahnung eine doppelte Funktion habe.

Quelle: Haufe.de / Zum Artikel