Rechtsanwälte dürfen ihre Beratungsangebote im Internet versteigern. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Damit gaben die Karlsruher Richter einem Anwalt Recht, der über das Internetauktionshaus eBay einstündige Beratungen in familien- und erbrechtlichen Fragen zu einem Startpreis von einem beziehungsweise 75 Euro angeboten hatte.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel