Ein Chamer Abbruch-Unternehmer muss wieder ins Gefängnis. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hat nach mehr als einjähriger Prozessdauer den vorbestraften 49-jährigen Kaufmann wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 24 Fällen, gewerbsmäßiger Untreue in 13 Fällen, wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts in zwei Fällen und dreier Verletzungen der Buchführungspflicht zur Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Quelle: Mittelbayerische.de / Zum Artikel