Unter den möglichen Anlässen für eine Abmahnung ist der Stadtplan auf der eigenen Homepage wohl einer der größten Klassiker. Ein bekannter Berliner Stadtpläne-Verlag hat in der Vergangenheit unzählige kostenpflichtige Abmahnungen verschickt. Das Amtsgericht (AG) München hielt in einem aktuellen Urteil Ansprüche des Verlags jedoch für unbegründet.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel