Ins Gefängnis muss der 24-Jährige aus einer Gemeinde im Kreis Neu-Ulm nicht. Dabei hat er innerhalb eines Jahres etliche Versandhändler geprellt und einen Teil der Waren weiterverkauft hat. Schaden: tausende Euro. Das Neu-Ulmer Schöffengericht hat ihn jetzt wegen Betrugs, gewerbsmäßigen Computerbetrugs und Fälschens technischer Aufzeichnungen zu relativ milden 21 Monaten Haft verurteilt.
Quelle: suedwest-aktiv.de / Zum Artikel