Werbeeinblendungen auf Homepages nicht zwingend geschäftsmäßig




Das Landgericht München I entschied in einem Urteil vom 28. November 2007 (Az. 1HK O 22408/06), dass nicht jede Werbeeinblendung oder Verlinkung zu kommerziellen Veranstaltungen auf einer privaten Homepage ein Handeln „im geschäftlichen Verkehr“ begründet.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel