Das Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz kann wie geplant am Freitag in Kraft treten – allerdings mit Ausnahmen. In einer Eilentscheidung beschloss der Verfassungsgerichtshof (VGH), dass in kleinen Gaststätten mit nur einem Raum vorläufig weiter gequalmt werden darf.
Quelle: SWR.de / Zum Artikel