Erneut hat ein Gericht die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als rechtmäßig beurteilt. Solche Bewertungen seien zulässige Meinungsäußerungen, entschied das Kölner Landgericht. Eine Gymnasiallehrerin aus Moers am Niederrhein hatte gegen das Internetportal „spickmich” auf Unterlassung geklagt, weil sie sich durch die Benotung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte. Laut der Anwälte strebt sie eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an.
Quelle: RZ-Online GmbH & dpa-infocom