Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals eine Beschwerde zum Rauchverbot abgelehnt. Es sah für den hessischen Kläger keine «schweren Nachteile». Ob das Rauchverbot verfassungsgemäß ist, wird noch entschieden.
Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel
Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals eine Beschwerde zum Rauchverbot abgelehnt. Es sah für den hessischen Kläger keine «schweren Nachteile». Ob das Rauchverbot verfassungsgemäß ist, wird noch entschieden.
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