Kontoinhaber, die zu Hause oder im Büro Online-Banking betreiben, müssen selbst für einen ausreichenden Schutz vor Computerbetrügern sorgen. Sonst müssen sie den finanziellen Schaden tragen, der ihnen durch den Diebstahl ihrer Zugangsdaten für elektronische Überweisungen entsteht. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Köln, das jetzt in der Internetzeitschrift JurPC veröffentlicht worden ist.
Quelle: FAZ.net / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Kontoinhaber haften bei Phishing”