Bundesverfassungsgericht schränkt Recht auf Gegendarstellungen ein




Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei Tatsachenbehauptungen in Presseberichten das Recht auf Gegendarstellung nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen besteht. Mehrdeutige Tatsachenbehauptungen berechtigen den Betroffenen hingegen grundsätzlich nicht dazu, eine Gegendarstellung durchzusetzen. Das ist dem Beschluss (1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007) zufolge nur dann möglich, wenn sich durch die Berichterstattung eine Aussage „als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss“.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel