Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder




Dem OLG Frankfurt zufolge ist ein Familienvater nicht für die Filsharing-Aktivitäten seiner Angehörigen verantwortlich, wenn er nichts davon wusste. Vorsorglich überwachen braucht er sie auch nicht.

Quelle: PC-Professionell.de / Zum Artikel