Dem OLG Frankfurt zufolge ist ein Familienvater nicht für die Filsharing-Aktivitäten seiner Angehörigen verantwortlich, wenn er nichts davon wusste. Vorsorglich überwachen braucht er sie auch nicht.
Quelle: PC-Professionell.de / Zum Artikel
Dem OLG Frankfurt zufolge ist ein Familienvater nicht für die Filsharing-Aktivitäten seiner Angehörigen verantwortlich, wenn er nichts davon wusste. Vorsorglich überwachen braucht er sie auch nicht.
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