G8-Gegner sind keine terroristische Vereinigung, so die Auffassung des Bundesgerichtshofs. Damit seien die Strafverfolger der Bundesländer, nicht der Generalbundesanwalt zuständig gewesen.
Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel
G8-Gegner sind keine terroristische Vereinigung, so die Auffassung des Bundesgerichtshofs. Damit seien die Strafverfolger der Bundesländer, nicht der Generalbundesanwalt zuständig gewesen.
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